BETREUUNG BEI DEMENZ
Die nachfolgend erklärten zweckgebundenen Pflegesachleistungen stehen Ihnen als zusätzliche, sonstige oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen zur Verfügung, die neben den anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Sie werden auch als Betreuungsgeld nach § 45 SGB XI bezeichnet.
Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?
Personen, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist, beispielsweise aufgrund von demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen.